Christuskirche Greifswald

Christuskirche Greifswald

Kirchengemeinderat

 

 

Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Verantwortung. Sie wird in allen Angelegenheiten, auch im Rechtsverkehr, durch den Kirchengemeinderat vertreten.

 

Zum Kirchengemeinderat gehören die von der Kirchengemeinde gewählten Ältesten (derzeit 6 nicht in der Kirchengemeinde angestellte Gemeindeglieder), die PfarrerInnen (derzeit 1 Pastor) und gesondert von der Kirchengemeinde gewählte MitarbeiterInnen (derzeit nicht vertreten).

 

Die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Kirchengemeinderates sowie die rechtliche Stellung der Kirchengemeinde sind in der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sowie im Einführungsgesetz zu dieser Verfassung festgelegt.

 

Das vorsitzende Mitglied des Kirchengemeinderates und das stellvertretende Mitglied werden vom Kirchengemeinderat gewählt.

 

Der Kirchengemeinderat tritt einmal im Monat zur Beratung und Beschlussfassung zusammen.

 

Die Verhandlungen des Kirchengemeinderates sind nicht öffentlich.

 

Geschäftliche Maßnahmen zur Ausführung der Beschlüsse obliegen in der Regel dem vorsitzenden Mitglied.

 

 

Der Kirchengemeinderat setzt sich personell wie folgt zusammen:

 

 




Pastor Dr. Uwe Hein vorsitz. Mitglied des KGR (Foto: Privataufnahme)


Dr. Kathrin Lehmann stellv. vorsitz. Mitglied (Foto: Norbert Liese)


Heike Busse (Foto: Norbert Liese)


Norbert Liese (Foto: Norbert Liese)


Martina Markowsky (Foto: Norbert Liese)


Ilona Mohns (Foto: Norbert Liese)


Dr. Dorothea Stauske (Foto: Norbert Liese)