Christuskirche Greifswald
Ausgewählte PredigttexteKirchengemeinderat
Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Verantwortung. Sie wird in allen Angelegenheiten, auch im Rechtsverkehr, durch den Kirchengemeinderat vertreten.
Der Kirchengemeinderat trifft sich in der Regel einmal im Monat und bestimmt den Weg der Gemeinde. Er trägt die Verantwortung für Gemeindeleben, Gottesdienst, Mitarbeitende, Gebäude und Finanzen. Er wird durch einen Gemeindebeirat unterstützt, der sich in größeren Abständen trifft, um Fragen der Gemeindeentwicklung und des Gemeindelebens zu beraten.
Jährlich findet eine Gemeindeversammlung statt, um mit allen interessierten Gemeindegliedern über die Ereignisse und Entscheidungen in der Gemeinde zu sprechen.
Zum Kirchengemeinderat gehören von der Kirchengemeinde alle sechs Jahre gewählte Personen (derzeit sind es 6 Gemeindeglieder), die Pfarrpersonen (derzeit 1 Pastor) und gesondert von der Kirchengemeinde gewählte MitarbeiterInnen (derzeit nicht vertreten).
Zum Kirchengemeinderat gehören:
